Bei einer Untersuchung, die nicht im Auftrag erfolgt ist (Überweisung), muss die Einwilligung des Patienten auch für die Übermittlung eines eArztbriefes eingeholt werden, da die Weitergabe personenbezogener Daten immer einer Einwilligung bedarf.
Bei einer Untersuchung, die nicht im Auftrag erfolgt ist (Überweisung), muss die Einwilligung des Patienten auch für die Übermittlung eines eArztbriefes eingeholt werden, da die Weitergabe personenbezogener Daten immer einer Einwilligung bedarf.