Nein. Zukünftig werden Verordnungs- und Dispensierdaten (hierunter versteht man die Daten des tatsächlich abgegebenen Arzneimittels) automatisch in die elektronische Patientenakte übernommen. Dann kann der Versicherte Ärzten oder/und Apothekern Zugriffsrechte auf diese Informationen einräumen.