Die Praxisangestellten können zunächst das eRezept vorbereiten.

Danach muss durch den Arzt die elektronische qualifizierte Signatur (eQS) erfolgen. Diese kann nur der Arzt mit dem eHBA G2 vornehmen.

Sofern der Patient einen Tokenausdruck des eRezepts wünscht, kann das eRezept nach der Signatur durch die Praxisangestellten ausgedruckt und dem Patienten mitgegeben werden.