Ja. Alle Schritte zur Vorbereitung des Rezepts sowie das Ausdrucken (wenn vom Patienten gewünscht) können von Praxisangestellten vorgenommen werden.
Analog der heutigen Unterschrift muss ein eRezept qualifiziert elektronisch signiert werden. Dies kann nur der Arzt mit dem eHBA G2 vornehmen, nachdem ein eRezept vollständig erstellt wurde.