Ja. Ab dem Zeitpunkt ab dem die Approbation vorliegt, kann ein eHBA bei der Ärztekammer bestellt werden, somit können auch Weiterbildungsassistenten einen eHBA nutzen.
Ja. Ab dem Zeitpunkt ab dem die Approbation vorliegt, kann ein eHBA bei der Ärztekammer bestellt werden, somit können auch Weiterbildungsassistenten einen eHBA nutzen.