Ja. eArztbriefe können nur dann vergütet werden, wenn diese per qualifizierter elektronischer Signatur (QES) unterschrieben wurden. Für die elektronische Signatur des eArztbriefes wird also ein eHBA G2 benötigt.
Ja. eArztbriefe können nur dann vergütet werden, wenn diese per qualifizierter elektronischer Signatur (QES) unterschrieben wurden. Für die elektronische Signatur des eArztbriefes wird also ein eHBA G2 benötigt.