Nein, Ärztinnen und Ärzte sowie das Praxispersonal sind gesetzlich nicht für die Aufklärung der Patientinnen und Patienten verantwortlich. Mit der gesetzlichen Informationspflicht für Ärztinnen und Ärzte ist gemeint, dass diese im Arzt-Patienten-Gespräch beraten, warum ein Dokument für die Einstellung in die ePA sinnvoll ist. Das Informieren der Bevölkerung liegt bei den Krankenkassen und Krankenversicherungen. Aber trotzdem bleiben die Leistungserbringer für viele Patienten die ersten Anlaufstellen, wenn es um gesundheitliche Fragen geht. Deshalb teilen die Kassenärztlichen Vereinigungen und die gematik wichtige Informationen auch mit den Ärztinnen und Ärzten, damit sie diese unter Umständen an ihre Patienten weitergeben können.