Um den Missbrauch Ihres eHBA zu vermeiden, sollten Sie diesen möglichst umgehend sperren lassen. Hierfür stehen Ihnen bei den eHBA Anbietern verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Wir empfehlen die telefonische Sperrung, da hier zwischen Sperrwunsch und technischer Durchführung die geringste Verzögerung entsteht.

Wichtig! Die Sperrung des eHBA kann nicht rückgängig gemacht werden!
Um weiter mit einem eHBA arbeiten zu können, müssen Sie nach Sperrung eine Ersatzkarte beantragen, welche mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden ist.