Sie dürfen nicht die SMC-B Karte des Vorgängers weiter nutzen. Bis Ihre eigene  SMC-B Karte verfügbar ist, muss die TI deaktiviert und ein altes Kartenterminal zum Einlesen der eGK des Patienten verwendet werden. Die Praxis muss die TI im Rahmen des ersten Quartals der Niederlassung einrichten lassen, diese muss daher nicht zwingend zum Start vorliegen.