Nach dem SGG V sind Praxen verpflichtet, sich an die TI anzuschließen. Praxen, die nicht an die TI angeschlossen sind, haben seit dem 1. April .2020 Honorarkürzungen in Höhe von 2,5 Prozent in Kauf zu nehmen. Sollten Sie an die TI angeschlossen sein, aber die ePA-Funktionalität nicht einführen, wird das Honorar um 1 Prozent gekürzt.

ePA, eAU und eRezept gehören zur vertragsärztlichen Versorgung. Welche Konsequenzen eine Nicht-Verfügbarkeit dieser Komponenten nach sich zieht, ist noch offen.