Nach dem SGB V sind Praxen verpflichtet, sich an die TI anzuschließen. Praxen, die nicht an die TI angeschlossen sind, haben seit dem 1. April 2020 Honorarkürzungen in Höhe von 2,5 Prozent in Kauf zu nehmen. Sollten Sie an die TI angeschlossen sein, aber die ePA-Funktionalität nicht einführen, wird das Honorar um 1 Prozent gekürzt.