Auf jeden Fall sollte eine KIM-Adresse  für die Praxis erstellt werden, damit das Praxispersonal Zugriff auf den Posteingang hat. Dazu wird diese KIM-Adresse technisch der SMC-B Karte zugeordnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie eine neue SMC-B Karte erhalten muss die vorhandene KIM-Adresse de- und neu registriert werden!

Für einzelne Ärzte/ Psychotherapeuten kann eine persönliche KIM-Adresse erstellt werden, diese wird bei der Einrichtung dem eHBA/ ePtA zugeordnet. Bitte beachten Sie, um den Zugriff auf die KIM-Nachrichten zu erhalten muss der eHBA/ ePtA gesteckt sein.

Wenn es aus organisatorischen Gründen Sinn macht, können Sie beliebig viele KIM-Adressen bestellen. Bitte beachten Sie, dass nur eine KIM-Adresse je BSNR über die TI-Pauschalen gefördert wird.