Es besteht die Möglichkeit zur Einstellung folgender Daten in die elektronische Patientenakte:
- Medizinische Informationen über den Versicherten für eine einrichtungsübergreifende, fachübergreifende und sektorenübergreifende Nutzung, insbesondere
- Daten zu Befunden, Diagnosen, durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen, Früherkennungsuntersuchungen, Behandlungsberichten und sonstige untersuchungs- und behandlungsbezogene medizinische Informationen
- Daten des elektronischen Medikationsplans
- Daten der elektronischen Notfalldaten
- Daten in elektronischen Briefen zwischen den an der Versorgung der Versicherten teilnehmenden Ärzten und Einrichtungen (elektronische Arztbriefe),
- Daten zum Nachweis der regelmäßigen Inanspruchnahme zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen (elektronisches Zahn-Bonusheft)
- Daten zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (elektronisches Untersuchungsheft für Kinder)
- Daten über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (elektronischer Mutterpass) sowie Daten, die sich aus der Versorgung der Versicherten mit Hebammenhilfe ergeben
- Daten der Impfdokumentation (elektronische Impfdokumentation)
- Gesundheitsdaten, die durch den Versicherten zur Verfügung gestellt werden
- Sofern Versicherte ihre Krankenkassen dazu berechtigen, können durch diese Abrechnungsdaten eingestellt werden. Damit wird für Patienten nachvollziehbar, welche Beträge für eine Behandlung abgerechnet wurden. Die Daten werden – bedingt durch die quartalsweise Abrechnung – erst mit entsprechendem Zeitverzug eingestellt.