Es besteht die Möglichkeit zur Einstellung folgender Daten in die elektronische Patientenakte:

  1. medizinische Informationen über den Versicherten für eine einrichtungsübergreifende, fachübergreifende und sektorenübergreifende Nutzung, insbesondere
    • Daten zu Befunden, Diagnosen, durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen, Früherkennungsuntersuchungen, Behandlungsberichten und sonstige untersuchungs- und behandlungsbezogene medizinische Informationen
    • Daten des elektronischen Medikationsplans
    • Daten der elektronischen Notfalldaten
    • Daten in elektronischen Briefen zwischen den an der Versorgung der Versicherten teilnehmenden Ärzten und Einrichtungen (elektronische Arztbriefe),
  2. Daten zum Nachweis der regelmäßigen Inanspruchnahme zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen  (elektronisches Zahn-Bonusheft)
  3. Daten zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (elektronisches Untersuchungsheft für Kinder)
  4. Daten über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (elektronischer Mutterpass) sowie Daten, die sich aus der Versorgung der Versicherten mit Hebammenhilfe ergeben
  5. Daten der Impfdokumentation (elektronische Impfdokumentation)
  6. Gesundheitsdaten, die durch den Versicherten zur Verfügung gestellt werden
  7. Sofern Versicherte ihre Krankenkassen dazu berechtigen, können durch diese Abrechnungsdaten eingestellt werden. Damit wird für Patienten nachvollziehbar, welche Beträge für eine Behandlung abgerechnet wurden. Die Daten werden – bedingt durch die quartalsweise Abrechnung – erst mit entsprechendem Zeitverzug eingestellt.