Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken mussten sich bis Anfang 2021 zu unterschiedlichen Terminen verpflichtend an die TI anbinden.
Weitere Leistungserbringer – wie z. B. Pflegeeinrichtungen, Physiotherapeuten oder Hebammen – werden mittelfristig ebenfalls angeschlossen werden. Eine Finanzierungsvereinbarung hierzu liegt noch nicht vor.