Das eRezept wird bei einer Folgeverordnung oder bei der Videosprechstunde wie bekannt erstellt.

Der Patient kann das Rezept über die App oder das Stecken der eGK in der Apotheke einlösen.

Sofern der Patient die Gesundheitskarte bereits im Quartal vorgezeigt hat, kann die Folgeverordnung ohne ein erneutes Stecken ausgestellt werden.