Rezepturen, auch Wirkstoffverordnungen, sind entweder strukturiert oder per Freitext elektronisch zu verordnen. Voraussetzung für die strukturierte Ausstellung von Rezepturverordnungen ist, dass die Verordnungssoftware diese Funktionalität auch für das Papierrezept anbietet. Gleiches gilt für die Wirkstoffverordnung. Zytostatikazubereitungen entsprechend §11 Apothekengesetz sind ebenso elektronisch zu verordnen. Die gematik ermöglicht zukünftig einen Weg für die Direktübermittlung an die Apotheke.