Für die Einwilligungserklärung bestehen keine Formvorgaben (und auch keine Vorlage der KVNO), sie kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen und sollte dokumentiert werden.

Darüber hinaus muss vor jedem erneuten Zugriff die Zustimmung des Patienten eingeholt werden.

Der Patient kann seine Einwilligung jederzeit gegenüber einem Arzt oder Apotheker widerrufen.
Der Datensatz des eMP ist dann von der Gesundheitskarte (eGK) zu löschen.