Es können bis zu drei Medikamente (Rezeptcodes) in einem Sammelcode zusammengefasst werden. Ein eRezept enthält künftig die Verordnung, eine Fertigarzneimittel- bzw. Wirkstoffverordnung, eine Rezeptur oder eine per Freitextfeld beschriebene Verordnung, wenn das zu verschreibende Produkt nicht im Preis- und Produktverzeichnis hinterlegt ist.