Der eMP wird mithilfe des PVS auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auf Wunsch des Patienten hinterlegt.
Für die Speicherung werden die PIN des Patienten (diese kann auf Wunsch auch deaktiviert werden) und ein eHBA G2 für die digitale Signatur benötigt.

Es wird auch eine Kopie des eMP in der elektronischen Dokumentation des Arztes im PVS gespeichert.

§ 358 SGB 5 (8)  Der eMP wird ab dem 1. Oktober 2024 technisch in eine eigenständige Anwendung innerhalb der TI überführt, die nicht mehr auf der eGK gespeichert wird.

Zukünftig wir der eMP in die ePA für alle überführt.