Der eMP wird mithilfe des PVS auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auf Wunsch des Patienten hinterlegt.
Für die Speicherung werden die PIN des Patienten (diese kann auf Wunsch auch deaktiviert werden) und ein eHBA G2 für die digitale Signatur benötigt.

Es wird auch eine Kopie des eMP in der elektronischen Dokumentation des Arztes im PVS gespeichert.

Ab 2023 sollen die Daten des eMP von der eGK in die Patientenkurzakte überführt werden.