Die Praxen müssen die eAU nicht an die Arbeitgeber übermitteln. Der Patient muss wie heute auch den Arbeitgeber über seine Arbeitsunfähigkeit informieren. Seit Januar 2023 ruft der Arbeitgeber die eAU-Daten direkt bei der Krankenkasse ab.
Die Praxen müssen die eAU nicht an die Arbeitgeber übermitteln. Der Patient muss wie heute auch den Arbeitgeber über seine Arbeitsunfähigkeit informieren. Seit Januar 2023 ruft der Arbeitgeber die eAU-Daten direkt bei der Krankenkasse ab.