Wie lange muss ein neuer Konnektor technisch nutzbar sein?
Unter diesem Link finden Sie die Informationen.
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Für den im Februar 2022 bekanntgewordenen mutmaßlichen Datenschutzverstoß, der die Konnektoren von secunet betrifft, sind die Praxen nicht verantwortlich. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit klargestellt und damit die Auffassung der KBV bestätigt. Den aktuellen Stand der Informationen finden Sie [weiterlesen]
Digitale Helfer für die Pflege, mehr Telemedizin und eine moderne Vernetzung im Gesundheitswesen – das sind Ziele des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG).
Die Entscheidungsprozesse in der gematik werden effektiver gestaltet, damit die Einführung weiterer Anwendungen der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte zügig umgesetzt werden.
Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen" - das sogenannte E-Health-Gesetz - führte u.a. umfassende Änderungen im SGB V ein.
Regelt die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im § 291a SGB V und beauftragt die Selbstverwaltung des Gesundheitswesens mit der Umsetzung.
Ja. Die gematik hat ein Rechtsgutachten zur Verfügung gestellt. Rechtsgutachten zur ePA FAQ im Rahmen des Rechtsgutachtens Hinweis der gematik zum Rechtsgutachten und der FAQ Die Bereitstellung des FAQ-Katalogs kann im Einzelfall natürlich keine Rechtsberatung ersetzen. Dies sollte bei der [weiterlesen]
Nein. Aus der TI sind keine Rückschlüsse auf die interne Netzwerkkommunikation möglich.
Eine 100-prozentige Sicherheit gibt es nicht - nicht in der digitalen und auch nicht in der analogen Welt. Die gematik ist dafür verantwortlich, dass die Sicherheit in der TI nach Vorgaben des BSI und der DSGVO gewährleistet ist.
Die Praxen müssen den Datenschutz innerhalb der Praxis bis zum Übergabepunkt an die TI (Konnektor) sicherstellen. Ab dem Konnektor (beziehungsweise ab dem Konnektor-Ersatz in der TI 2.0), ist die Gematik verantwortlich.