Finanzierung
Übersicht der Pauschalen der TI-Finanzierungsvereinbarung.
Gültig bis zum 30.06.2023.

- Hinweis: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) drei Tage vor Ablauf der Frist per Anschreiben an die Verhandlungspartner seine Festlegungen zu den ab 1. Juli geltenden TI-Pauschalen mitgeteilt. Die bisherige Einzelerstattungspraxis bei der TI-Finanzierung wird zum 1. Juli durch ein System monatlicher Pauschalen ersetzt. Die bisher bekannten Infos finden Sie hier bei der KBV und in der Praxisinformation auf kvno.de.
Erstausstattungspauschale für Konnektor und stationäres Kartenterminal |
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Starterpauschale für PVS-Update, Installation, Schulung, Ausfallzeiten und zusätzlichen Aufwand in der Startphase | 900 Euro |
Pauschale für mobiles Kartenterminal | 350 Euro einmalig je Gerät:
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Wartung der Komponenten und Updates (einschließlich laufende Kosten für VPN-Zugangsdienst) | 248 Euro je Quartal |
Pauschale für defekte TI-Komponenten | Durch eine aktuelle Änderung der TI-Finanzierungsvereinbarung ist es nun auch möglich Ersatzbeschaffungen für defekte dezentrale Komponenten der TI zu erstatten. Hierfür steht den KVen pro Jahr ein festes Budget zur Verfügung.
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Konnektortausch (Aufgrund des Sicherheitszertifkatsablaufs) Beinhaltet den Austausch des Konnektors, inklusive der Entsorgung des Altgerätes, sowie die Installation eines neuen Praxisausweises (SMC-B-Smartcard) in den Konnektor. Auch der Austausch der Sicherheitsmodulkarte in einem stationären Kartenterminal ist Teil der Pauschale.
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2300 Euro |
gSMC-KT-Tauschpauschale I Diese Pauschale kann geltend gemacht werden, wenn mit dem Austausch des Konnektors die Sicherheitsmodulkarten weiterer Kartenterminals aktualisiert werden müssen, weil sie innerhalb der nächsten sechs Monate ablaufen. |
100 Euro |
gSMC-KT-Tauschpauschale II Ist ein Austausch der Sicherheitsmodulkarte erst zu einem späteren Zeitpunkt unabhängig vom Konnektortausch erforderlich, weil das Kartenterminal noch relativ neu ist, werden ebenfalls 100 Euro gezahlt. |
100 Euro |
Der Aufsatz soll verhindern, dass es beim Einlesen der neuen eGKs 2.1 auf Grund von elektrostatischer Aufladung zu Abstürzen kommt.
Dieses Problem tritt seit Anfang des Jahres 2022 vermehrt auf und führt zu gravierenden Störungen des Praxisablaufs.
Anspruch haben alle Praxen, die stationäre eHealth-Kartenterminals von Ingenico im Einsatz haben und bis Ende September 2022 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind.
Praxisgröße | Pauschale für Aufsatz inklusive Versandkosten* |
bis zu 3 Ärzte / Psychotherapeuten in der Praxis | 35,46 Euro |
4 bis zu 6 Ärzte / Psychotherapeuten in der Praxis | 66,28 Euro |
mehr als 6 Ärzte / Psychotherapeuten in der Praxis | 97,10 Euro |
Hinweis: Die Auszahlung der Pauschalen für die Aufsätze der stationären Kartenterminals der Firma Ingenico / Wordline erfolgt automatisch
(ohne Antragsverfahren).Kurzanleitung zur Installation
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Hinweis: Aufgrund der hohen Nachfrage, kann es zu Lieferverzögerungen von 4-6 Wochen kommen.
Wenn Sie eine bestehende Praxis übernommen haben besteht nur ein Anspruch auf Erstattung der Erstausstattungspauschalen, wenn die TI Komponenten nicht von der Vorgängerpraxis übernommen werden können. Bitte geben Sie eine Begründung im Pauschalenantrag an, warum die TI Komponenten nicht weiter genutzt werden können. Betriebskostenzahlungen laufen automatisch weiter, sofern weiterhin ein VSDM-Kennzeichen in der Abrechnung erfolgt, hierfür ist kein erneuter Antrag nötig.
eHBA/ ePtA | 11,63 Euro je Quartal und je Arzt* |
SMC-B (Praxisausweis) (eine SMC-B Karte pro Praxis, eine weitere für jedes mobile Kartenterminal, auf das die Praxis Anspruch hat) | 23,25 Euro je Quartal |
Hinweis: Im ersten Quartal der Nutzung werden die laufenden Betriebskosten ab dem Monat des Anschlusses anteilig übernommen.
*Hinweis: Kommen zu einem späteren Zeitpunkt angestellte Ärzte oder Jobsharer hinzu, erhalten Sie die eHBA/ ePtA Pauschalen automatisch mit dem jeweiligen Abrechnungsbescheid!
Update zum eHealth-Konnektor inkl. PVS-Updates für NFDM und eMP | 530 Euro einmalig |
PVS-Anpassung NFDM/eMP (Integrationspauschale) | 400 Euro einmalig |
Zusätzliches Kartenterminal (kann für NFDM und eMP und alle weiteren Anwendungen genutzt werden) * (Anspruch besteht je angefangene 625 Betriebsstättenfälle, auch im Rahmen von Hausarzt- oder Knappschaftsverträgen) | 677,50 Euro je Kartenterminal |
Betriebskostenzuschlag | 17,25 je Quartal (davon: für den Konnektor 4,50 Euro, für das NFDM-PVS 5,25 Euro, für das eMP-PVS 7,50 Euro) |
Wie viele Kartenterminals Sie gefördert bekommen, können Sie bei folgenden Ansprechpartnern erfragen:
Einrichtung | 200 Euro einmalig |
Betriebskostenzuschlag | 23,40 Euro je Quartal und Praxis |
Die ab Oktober 2021 gültige Versandpauschale GOP 40130 (81 ct) regelt den postalischen Versand einer mittels Stylesheet erzeugten papiergebundenen AU an die Krankenkassen. Diese ist allerdings nur dann berechnungsfähig, wenn nach Ausstellung festgestellt wird, dass die Datenübermittlung an die Krankenkasse nicht möglich ist und diese nicht bis zum Ende des nachfolgenden Werktages nachgeholt werden kann.
Die zweite Versandpauschale GOP 40131 (81 ct) kann abgerechnet werden, wenn die AU bei einem Hausbesuch ausgestellt wird und dem Patienten ein Ausdruck des AU-Formulars nachträglich zugeschickt werden muss.
Hinweis: Diese Versandpauschalen gelten nicht für das alte Muster 1!
für Versender 0,28 Euro und Empfänger 0,27 Euro.
Der gemeinsame Höchstwert für versendete und empfangene eArztbriefe je Arzt pro Quartal beträgt 23,40 Euro.
Zusätzlich ab dem 1. Juli 2020 (befristet bis 2023) ist für den Versand von eArztbriefen eine Strukturförderpauschale von 0,1112 Euro
(ein Punkt) vorgesehen.
Update zum ePA-Konnektor | 400 Euro |
PVS-Anpassung | 350 Euro |
Betriebskostenzuschlag | 27,75 Euro je Quartal (davon: für den Konnektor 4,50 Euro, für das ePA-PVS 23,25 Euro) |
ePA 2.0 Pauschale für das Konnektor-Update (PTV5) | 250 Euro |
PVS-Anpassungen für die Integration der weiteren Funktionalitäten der ePA 2.0 | 200 Euro |
Betriebskostenzuschlag für die Integration der weiteren Funktionalitäten der ePA 2.0 in das PVS. Bestehend aus folgenden Teilpauschalen:
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5,50 Euro je Quartal |
Hinweis: Anträge auf Pauschalen für die ePA 2.0 (PTV5 Upgrade), können seit Mitte März 2023 gestellt werden.
PVS-Anpassung (Verordnungssoftware) | 120 Euro |
Zusätzliches Kartenterminal für die Komfortsignatur | 677,50 Euro je Kartenterminal (Jede Vertragsarztpraxis hat Anspruch auf ein zusätzliches Kartenterminal. Je zwei weiterer Ärzte erhöht sich der Anspruch um ein weiteres Gerät.) |
Betriebskostenzuschlag | 1 Euro je Quartal |
- Hinweis: Die Auszahlung der Pauschalen für die zusätzlichen Kartenterminals, die Sie für die Komfortsignatur erhalten wird sofern bereits die Pauschalen für das PTV4 Konnektorupgrade beantragt wurden, automatisch (ohne Antragsverfahren) ab Ende Dezember 2022 erfolgen. Die Beträge werden zusätzlich auf dem Honorarabrechnungsbescheid für Q3/2022 ausgewiesen.
Folgebescheid
Nach Beantragung der TI-Pauschalen erhalten Sie ca. innerhalb einer Woche einen Folgebescheid per Post.
In diesem Bescheid werden Ihre beantragten Pauschalen wie im vorliegenden Beispiel aufgeführt:
Die Auszahlung der Einmalpauschalen erfolgt frühestens 8 Wochen nach Antragstellung.
Die Auszahlung der Betriebskosten erfolgt quartalsweise mit Ihrer Honorarabrechnung.
Quartalskonto/ Abrechnungsbescheid
Die TI-Pauschalen werden Ihnen ebenfalls im Quartalskonto/ Abrechnungsbescheid auf der Seite 2 ausgewiesen:
Eine Leseanleitung für Ihre Abrechnungsunterlagen finden Sie unter folgendem Link: