Seit 2019 ist die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur für Praxen verpflichtend.
Bei Praxisneugründungen und -übernahmen muss die Anbindung der TI im Laufe des ersten Quartals der Niederlassung durchgeführt werden.
Seit 2019 ist die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur für Praxen verpflichtend.
Bei Praxisneugründungen und -übernahmen muss die Anbindung der TI im Laufe des ersten Quartals der Niederlassung durchgeführt werden.