Laut E-Health-Gesetz musste die verpflichtende Umstellung bereits zum 1. Januar 2019 erfolgen.
Bei Praxisneugründungen und -übernahmen muss die Anbindung der TI im Laufe des ersten Quartals der Niederlassung durchgeführt werden.
Laut E-Health-Gesetz musste die verpflichtende Umstellung bereits zum 1. Januar 2019 erfolgen.
Bei Praxisneugründungen und -übernahmen muss die Anbindung der TI im Laufe des ersten Quartals der Niederlassung durchgeführt werden.