Nein, es wird weiterhin das Ausstellen von Muster 16 im Ersatzverfahren möglich sein. Damit Ihnen keine Sanktionen drohen, ist es wichtig, dass Sie die technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie benötigen das eRezept-Modul in Ihrem PVS und den Konnektor in der Mindestversion PTV-4+. Beide Informationen werden im Rahmen Ihrer Abrechnung automatisiert und digital an Ihre KV übermittelt.