TI-Anwendungen
FAQs der gematik
Die gematik hat im Rahmen ihrer Informationskampagne zur ePA eine Auswahl von Fragen und Antworten für Sie zur Verfügung gestellt. Die FAQs der gematik
TI-Anwendungen
Die gematik hat im Rahmen ihrer Informationskampagne zur ePA eine Auswahl von Fragen und Antworten für Sie zur Verfügung gestellt. Die FAQs der gematik
Die KBV hat in einem PraxisInfoSpezial wichtige Fragen und Antworten rund um die ePA für alle zusammengefasst. Die elektronische Patientenakte ab 2025
Wenn ein eRezept mehrere medikament enthält, diese aber in der Apotheke teilweise nicht vorrätig sind, so kann die Apotheke auch einzelne Medikamente ausgeben. Der Patiene kann dann in eine andere Apotheke gehen und die restlichen Medikamente dort einlösen. Anders verhält [weiterlesen]
Die dazugehörige Anleitung finden Sie hier.
Ermächtigte Ärzte werden momentan von der eRezept-Pflicht ausgenommen. Dies kann sich jedoch 2025 ändern, sobald Krankenhäuser ebenso dazu verpflichtet werden.
Ja. Weitere Informationen finden Sie hier: eRezept bei einem Arbeitsunfall.
Privatrezepte sind von der Pflicht zur Einführung der eRezepte zum 01.01.2024 ausgenommen. In der aktuellen eRezept-Ausbaustufe gilt dies auch für IVOM-Rezepte. Daher sollen Augenärzte weiterhin Privatrezepte verwenden, die im Rahmen des Formularversands zur Verfügung gestellt werden.
Nein, es wird weiterhin das Ausstellen von Muster 16 im Ersatzverfahren möglich sein. Damit Ihnen keine Sanktionen drohen, ist es wichtig, dass Sie die technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie benötigen das eRezept-Modul in Ihrem PVS und den Konnektor in der Version [weiterlesen]
Sie können selbsterstellte eRezepte in Ihrer Praxis löschen, sofern diese noch nicht durch eine Apotheke abgerufen wurden. Da der Patient das gelöschte eRezept nicht mehr einlösen kann, auch wenn er beispielsweise bereits den zugehörigen Token-Ausdruck erhalten hat, ist es sinnvoll [weiterlesen]
Der Ausdruck des Papier-Token kann bei Bedarf auch noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Der spätere Ausdruck ändert nichts an der Gültigkeit des erstellten eRezepts.