Ab dem 1. Januar 2024 soll das eRezept verpflichtend (Praxisinfo der KBV) werden. Vertragsarzt-Praxen müssen die technischen Voraussetzungen für das eRezept (eRezept Modul) erfüllen, ansonsten drohen Honorarkürzungen von einem Prozent.
Seit dem 1. Juli 2021 kann das eRezept als freiwillige Anwendung in der sogenannten Testphase genutzt werden.
Für den Patienten ist die Nutzung der eRezepts-App der gematik freiwillig. Das eRezept kann auch als Stylesheet ausgedruckt werden.
Hinweis zu BtM- und T-Rezept:
Die Umstellung vom Papierrezept auf das eRezept betrifft zunächst apothekenpflichtige Arznei- und Verbandmittel sowie Teststreifen. BtM- und T-Rezepte, Privatrezepte sowie Rezepte für Hilfsmittel sollen zu einem späteren Zeitpunkt folgen.