Ab dem 1. Juli 2021 kann das eRezept als freiwillige Anwendung in der sogenannten Testphase genutzt werden. Wegen fehlender technischer Reife, hat sich das BMG zu einer Verlängerung der Testphase auf unbestimmte Zeit entschieden.

Ein neuer Zeitplan für die Einführung des eRezepts wird nicht genannt. Vielmehr heißt es von der gematik: „Die Testphase soll genutzt werden, um die Anzahl der Teilnehmenden an den Tests zu erhöhen, Updates aufzuspielen, die nötige Software zu installieren, das Personal zu schulen und die Stabilität des Zusammenwirkens der einzelnen erforderlichen Komponenten intensiv zu prüfen.“

Für den Patienten ist die Nutzung der eRezepts-App der gematik freiwillig. Das eRezept kann auch als Stylesheet ausgedruckt werden.

Hinweis zu BtM- und T-Rezept:
Die Umstellung vom Papierrezept auf das eRezept betrifft zunächst apothekenpflichtige Arznei- und Verbandmittel sowie Teststreifen. BtM- und T-Rezepte, Privatrezepte sowie Rezepte für Hilfsmittel sollen zu einem späteren Zeitpunkt folgen.