Kommunikation via KIM ist zwischen allen an die Telematik-Infrastruktur angebundenen Institutionen möglich – aktuell also Krankenhäuser, Apotheken, Ärzte/ Zahnärzte, Psychotherapeuten, Körperschaften (KVen, KBV, KZVen, KZBV, Kassen, GKV-SV, ABDA und DKG). Sender und Empfänger müssen über eine KIM-Adresse verfügen.

  • Zukünftig werden noch Physiotherapeuten, Hebammen oder Pflegedienste Teilnehmer der TI und damit von KIM werden.
  • Nicht-Kassenärzte können – sofern sie einen eigenen eHBA besitzen – über die KIM-Adresse des MVZ eArztbriefe versenden können
  • Privatärzten wird zukünftig – mit dem Anschluss an die TI – KIM ebenfalls zur Verfügung stehen.

Für die Kommunikation mit Patienten wird es ab 2025 den TI-Messenger (TIM) geben.