Können die eAU Stylesheets auch ohne TI-Anbindung ausgedruckt werden?
Stylesheets können auch ohne TI-Anbindung ausgedruckt werden. Eine regelhafte Nutzung ohne Anbindung an die TI ist nicht vorgesehen.
Stylesheets können auch ohne TI-Anbindung ausgedruckt werden. Eine regelhafte Nutzung ohne Anbindung an die TI ist nicht vorgesehen.
Die mithilfe des PVS erzeugten Ausdrucke können wahlweise im Format A4 oder A5 erzeugt werden. Die Ausdrucke müssen gut lesbar sein. Welcher Drucker hierfür eingesetzt wird, entscheidet die Arztpraxis. In den meisten Fällen dürfte ein Laser- oder Tintenstrahldrucker die wirtschaftlichste [weiterlesen]
Es obliegt dem Arzt, in welcher Form er die AU im Rahmen der Frist aufbewahrt. Gemäß der Berufsordnung NRW kann er alles digital aufbewahren, er muss nur sicherstellen, dass die Dokumentation revisionssicher und 10 Jahre verfügbar ist.
Die Kostenpauschale 40130 regelt die postalische Versendung einer mittels Stylesheet erzeugten papiergebundenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse des Patienten gemäß § 4 Absatz 4.1.4 Anlage 2b BMV-Ä. Die Kostenpauschale 40130 ist nur berechnungsfähig, wenn nach Ausstellung festgestellt wird, dass die Datenübermittlung [weiterlesen]
Für die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Rahmen von Hausbesuchen/ Notdienst können Sie vorab in der Praxis unbefüllte Ausdrucke (Stylesheets) aus dem PVS erstellen. Diese können dann beim Hausbesuch/ Notdienst händisch befüllt werden. Die Daten übertragen Sie später in der Praxis [weiterlesen]
Im Praxisverwaltungssystem erscheint eine Fehlermeldung. Diese kann zeitverzögernd erscheinen.
Bei Nicht-GKV-Versicherten (z. B. bei Versicherten der sogenannten sonstigen Kostenträger oder Berufsgenossenschaften) zeigt Ihr PVS Ihnen an, dass die digitale Übermittlung der AU-Daten an die Krankenkasse nicht möglich ist. Für diese Patienten kommt bis auf Weiteres das Ersatzverfahren zum Einsatz, [weiterlesen]
Die Krankenkassen leiten heute schon Daten der AU an Arbeitgeber weiter (Arbeitgeberverfahren). Der Prozess wird lediglich digitalisiert. Der fachliche Inhalt zur AU bleibt unverändert.
Eine Rückholung fehlerhafter eAUs ist vorgesehen. Es gibt eine Storno-Option, die über das PVS initiiert wird. Für Details nutzen Sie hier bitte die Hilfe-Funktion ihrer Software.
Nein. Die aktuelle Umstellung betrifft lediglich das Muster 1 (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Weitere Muster sollen folgen - eine konkrete Zeitplanung liegt noch nicht vor.