Digitale Unterschriften („Signaturen“) werden für den eArztbrief, die eAU und das eRezept benötigt.

Einzelsignatur

Für jedes zu signierende Dokument muss der eHBA im Kartenterminal gesteckt sein und die qualifizierten elektronischen Signatur (QES) muss mit einer PIN bestätigt werden.

Stapelsignatur

Bei einer Stapelsignatur können mit der Eingabe einer PIN bis zu 250 Dokumente gleichzeitig signiert werden, also stapelweise. Diese Dokumente sind im Praxisverwaltungssystem in einer Ordnerstruktur hinterlegt und können für die QES ausgewählt werden.

Komfortsignatur 

Die Komfortsignatur geht in puncto Benutzerfreundlichkeit über die Stapelsignatur hinaus und ist bei der Ausstellung von eRezepten in der Regel die organisatorisch sinnvollste Lösung, da hier die digitale Signatur direkt mit der Ausstellung des Rezeptes erfolgen muss.

Das Signieren von bis zu 250 Dokumenten kann nach einmaliger PIN-Eingabe über einen Zeitraum von maximal 24 Stunden erfolgen (die notwendige Konfiguration wird im Konnektor vorgenommen, die Funktion wird im PVS ausgeführt). Die Signatur wird dann bei Bedarf im Tagesbetrieb z. B. mittels persönlichem Passwort im PVS oder personalisierten NFC-Chip vom eHBA-Besitzer direkt über das PVS ausgelöst.
Voraussetzung dafür ist, dass der eHBA während der Nutzung der Komfortunterschrift dauerhaft im System vorhanden, d.h. in einem Kartenterminal gesteckt ist. Dazu muss das Kartenterminal in einem gesicherten Umfeld stehen.