Digitale Unterschriften („Signaturen“) werden für den eArztbrief, die eAU und das eRezept benötigt. Sie benötigen dafür den eHBA G2 bzw. G2.1.
Der eHBA G0 kann aktuell über KV-Connect nur für die Signatur von Arztbriefen, Laborbefunden und der Online-Abrechnung verwendet werden. Sobald diese Anwendungen in KIM migriert sind wird der eHBA G2 benötigt.

Einzelsignatur

Für jedes zu signierende Dokument muss der eHBA im Kartenterminal gesteckt sein und die qualifizierten elektronischen Signatur (QES) muss mit einer PIN bestätigt werden.

Stapelsignatur

Bei einer Stapelsignatur können mit der Eingabe einer PIN bis zu 250 Dokumente gleichzeitig signiert werden, also stapelweise. Diese Dokumente sind im Praxisverwaltungssystem in einer Ordnerstruktur hinterlegt und können für die QES ausgewählt werden.
Die Stapelsignatur kann für den eArztbrief und die eAU genutzt werden, weil diese gesammelt am Ende eines Tages signiert werden können.

Komfortsignatur (Rollout in die Praxen Q4/21 – Q1/22)

Die Komfortsignatur geht in puncto Benutzerfreundlichkeit über die Stapelsignatur hinaus und ist bei der Ausstellung von eRezepten in der Regel die organisatorisch sinnvollste Lösung, da hier die digitale Signatur direkt mit der Ausstellung des Rezeptes erfolgen muss.

Das Signieren von bis zu 250 Dokumenten kann nach einmaliger PIN-Eingabe über einen Zeitraum von maximal 24 Stunden erfolgen (die notwendige Konfiguration wird im Konnektor vorgenommen, die Funktion wird im PVS ausgeführt). Die Signatur wird dann bei Bedarf im Tagesbetrieb z. B. mittels persönlichem Passwort im PVS oder personalisierten NFC-Chip vom eHBA-Besitzer direkt über das PVS ausgelöst.
Voraussetzung dafür ist, dass der eHBA während der Nutzung der Komfortunterschrift dauerhaft im System vorhanden, d.h. in einem Kartenterminal gesteckt ist. Dazu muss das Kartenterminal in einem gesicherten Umfeld stehen.