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Unterschiedliche Schreibweisen bei digitaler Signatur und Arztnamen im PVS
Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) schreibt vor, dass die Person, die ein Arzneimittel verordnet, mit der Person übereinstimmen muss, die das Rezept unterschreibt. Geringfügige Abweichungen bei Umlauten, Groß-/Kleinschreibung, zweiter Vorname oder dem "ß" zwischen der Bezeichnung auf dem eHBA und den Einträgen [weiterlesen]