Privatrezepte sind von der Pflicht zur Einführung der eRezepte zum 01.01.2024 ausgenommen. In der aktuellen eRezept-Ausbaustufe gilt dies auch für IVOM-Rezepte. Daher sollen Augenärzte weiterhin Privatrezepte verwenden, die im Rahmen des Formularversands zur Verfügung gestellt werden.