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Ist das VSDM verpflichtend?

Grundsätzlich besteht für alle an der ambulanten Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und Einrichtungen mit direktem Arzt-Patienten-Kontakt eine VSDM-Pflicht. Dies beinhaltet zugelassene bzw. ermächtigte Ärzte, Psychotherapeuten und Einrichtungen wie zum Beispiel MVZ.

Was ist das VSDM und wie funktioniert es?

Beim Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) überprüft das Praxisverwaltungssystem in Echtzeit („online“), ob die auf der eGK gespeicherten Versichertenstammdaten aktuell sind bzw. ob überhaupt ein gültiges Versicherungsverhältnis besteht. Zu den Stammdaten gehören Daten des Versicherten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Versichertenstatus sowie ergänzende [weiterlesen]

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