Kann eine Mutter für Ihre Kinder verschiedene „Konten“ in der App anlegen?
Ja, die Funktion ist in Planung und soll 2022 umgesetzt werden.
Ja, die Funktion ist in Planung und soll 2022 umgesetzt werden.
Ja, das wird den Patienten künftig angezeigt.
Ja, das ist möglich. Benötigt wird der QR-Code, z. B. auf dem Ausdruck, die eRezept-App oder die eGK des Versicherten für den das eRezept ausgestellt worden ist.
Zunächst können eRezepte wie auch heute im Rahmen der Vereinbarungen zwischen DAV und GKV geändert werden. Sind Fehler enthalten, die in der Apotheke nicht "geändert" werden können, ist eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich. Muss eine Änderung durch den Arzt [weiterlesen]
Das Ausstellen von manuellen Rezepten (Muster 16) ist für diese Fälle weiterhin möglich.
Über den Token wird das eRezept vom eRezept-Server der gematik „abgeholt“. Nach der Dispensierung wird eine durch den Fachdienst eRezept signierte Quittung ausgestellt, die die Apotheke für die Abrechnung mit der Krankenversicherung verwenden kann. Der Token kann dann nicht erneut [weiterlesen]
Nein, der Ausdruck ist kein rechtsgültiges Dokument, auch nicht mit Unterschrift. Der Ausdruck ermöglicht dem Apotheker mittels des aufgedruckten QR-Codes nur den Zugriff auf das eRezept auf dem Fachdienst.
Nein, der Patient hat die Wahl, ob er einen Ausdruck zum eRezept erhalten möchte.
Ja. Durch die Praxis erstellte eRezepte können vom Arzt oder dem Praxispersonal gelöscht werden, sofern diese noch nicht in einer Apotheke abgerufen worden sind. Es empfiehlt sich in diesem Fall jedoch, den Patienten zu kontaktieren und mit ihm das weitere [weiterlesen]
Das eRezept wird bei einer Folgeverordnung oder bei der Videosprechstunde wie bekannt erstellt. Der Patient kann das Rezept über die App oder das Stecken der eGK in der Apotheke einlösen. Sofern der Patient die Gesundheitskarte bereits im Quartal vorgezeigt hat, [weiterlesen]