Die Vorgehensweise hat sich zum Muster 16 nicht geändert. Das eRezept kann von dem Apotheker nicht geändert werden. Eine Änderung der Abgabe eines Arzneimittels bei Lieferengpässen hinsichtlich der Wirkstärke ist jedoch möglich (Abgabe von z. B. 2 x 0,5 mg statt 1 mg). Hierzu muss lediglich eine Dokumentation durch den Apotheker erfolgen.