Die Vorgehensweise hat sich zum Muster 16 nicht geändert. Das E-Rezept kann von dem Apotheker nicht geändert werden. Eine Änderung der Abgabe eines Arzneimittels bei Lieferengpässen hinsichtlich der Wirkstärke ist jedoch möglich (Abgabe von z. B. 2 x 0,5 mg statt 1 mg). Hierzu muss lediglich eine Dokumentation durch den Apotheker erfolgen.