Sie können selbsterstellte eRezepte in Ihrer Praxis löschen, sofern diese noch nicht durch
eine Apotheke abgerufen wurden. Da der Patient das gelöschte eRezept nicht mehr einlösen
kann, auch wenn er beispielsweise bereits den zugehörigen Token-Ausdruck erhalten hat, ist
es sinnvoll den Patienten zu kontaktieren und mit ihm das weitere Vorgehen zu besprechen.

Ist das eRezept bereits in der Apotheke in Bearbeitung, kann diese das eRezept löschen oder
dieses für die Löschung durch die Arztpraxis wieder freigeben. Dies kann notwendig sein,
wenn ein Verordnungsfehler eine Neuausstellung erforderlich macht. Versucht eine
Arztpraxis ein eRezept im TI-Fachdienst zu löschen/stornieren, das bereits gelöscht wurde
oder in Bearbeitung durch eine Apotheke ist, kann dies gegebenenfalls anhand der
angezeigten Meldungen im PVS nachvollzogen werden.

Bei Fragen zur konkreten Vorgehensweise in Ihrem PVS wenden Sie sich bitte an Ihren PVS-Anbieter / IT-Servicepartner.

Auch Patienten können ein eRezept mit Hilfe der eRezept-App löschen, sofern die Apotheke
dieses noch nicht abgerufen hat.