Auch in Notdienstpraxen, die bereits an die Telematik angeschlossen sind und damit die technischen Voraussetzungen erfüllen, wird die Nutzung des eRezeptes verpflichtend.

Für die qualifizierte elektronische Signatur ist für die Notdienst verrichtende Ärztin bzw. den verrichtenden Arzt die Nutzung eines eHBA zwingende Voraussetzung. Die Signatur mittels SMC-B Karte der Notdienstpraxis wird dann nicht mehr möglich sein.

Der dem eHBA ähnlich sehende eArztausweis light kann hierfür nicht verwendet werden. Da der eHBA personenbezogen ist, müssen auch Vertreter und Vertreterinnen im Notdienst einen eHBA für den Notdienst bereithalten. Weitere Informationen rund um die Einführung der Telematik in den Notdienstpraxen finden Sie hier.