Wer muss an der TI teilnehmen?
Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken mussten sich bis Anfang 2021 zu unterschiedlichen Terminen verpflichtend an die TI anbinden. Weitere Leistungserbringer - wie z. B. Pflegeeinrichtungen, Physiotherapeuten oder Hebammen - werden mittelfristig ebenfalls angeschlossen werden. Eine Finanzierungsvereinbarung hierzu liegt noch [weiterlesen]