Kann der eHBA G2 bundesweit genutzt werden?
Ja. Der eHBA ist eine personenbezogene Karte und kann daher an jedem Leistungsort unabhängig vom Bundesland verwendet werden.
Ja. Der eHBA ist eine personenbezogene Karte und kann daher an jedem Leistungsort unabhängig vom Bundesland verwendet werden.
Es gibt keine technische Notwendigkeit, Ermächtigte mit einer eigenen SMC-B Karte auszustatten, sofern diese über bestehende Krankenhausstrukturen an die TI angeschlosen sind. Allerdings liegt die Entscheidung, ob der Ermächtigte über die Anbindung des Krankenhauses an die TI angeschlossen werden kann, [weiterlesen]
Ein Krankenhaus kann bis zu 20 SMC-B-Karten mit einem Antrag bestellen, mindestens zwei SMC-B-Karten müssen bestellt werden, eine SMC-B-Karte dient hier als Ersatz.
Für ermächtigte Einrichtungen, die nicht an ein Krankenhaus angebunden sind und mit den Krankenkassen direkt abrechnen, wurden Regelungen zur Erstattung der Kosten zum Anschluss an die TI in die Deutsche Krankehaus Gesellschaft (DKG)-TI-Vereinbarung aufgenommen. Demnach treffen die Vertragsparteien auf Landesebene [weiterlesen]
Bitte wenden Sie sich zur weiteren Abklärung direkt an den Hersteller, bei dem Sie die Karte bestellt haben.
Die Bestellung von SMC-B-Karten erfolgt über die jeweiligen Anbieter. Die Überprüfung der Berechtigung findet bei der KV statt.
Als Arzt, da sie dann mehr Möglichkeiten bei der Einsicht bzw. der Ergänzung der abgelegten Daten haben.
Eine Sperrung/Kündigung der SMC-B-Karte kann aus folgenden Gründen notwendig werden: Der Praxisinhaber stellt seine Tätigkeit ein (BSNR wird beendet) Die SMC-B Karte wurde verloren oder gestohlen Die BSNR ändert sich Die Praxis ist für die Sperrung/Kündigung der SMC-B Karte-verantwortlich. Bitte [weiterlesen]
Sobald der Antragsteller der SMC-B Karte die Praxis verlässt, muss trotz gleichbleibender BSNR eine neue SMC-B Karte bestellt werden. Es ist nicht möglich ist die Kontakt und Bankdaten nachträglich zu ändern.
Nein. Der Kartenhersteller beginnt nach der Freigabe durch die KV unmittelbar mit der Produktion der beantragten SMC-B-Karten. Kulanzregelungen sind mit den einzelnen Herstellern zu klären.