Wer muss an der TI teilnehmen?

Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken mussten sich bis Anfang 2021 zu unterschiedlichen Terminen verpflichtend an die TI anbinden. Weitere Leistungserbringer - wie z. B. Pflegeeinrichtungen, Physiotherapeuten oder Hebammen - werden mittelfristig ebenfalls angeschlossen werden. Eine Finanzierungsvereinbarung hierzu liegt noch [weiterlesen]

2022-05-02T13:47:36+02:00|
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