2000
Wenn der Versand der eAU nicht möglich ist, wie erfährt das der Arzt?
Im Praxisverwaltungssystem erscheint eine Fehlermeldung. Diese kann zeitverzögernd erscheinen.
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Im Praxisverwaltungssystem erscheint eine Fehlermeldung. Diese kann zeitverzögernd erscheinen.
Für die Umsetzung der eAU erhalten die Praxen keine Gelder bzw. Erstattungen über die Finanzierungsvereinbarung. Lediglich die Einrichtung und Betriebskosten für KIM werden finanziert.
Bei Nicht-GKV-Versicherten (z. B. bei Versicherten der sogenannten sonstigen Kostenträger oder Berufsgenossenschaften) zeigt Ihr PVS Ihnen an, dass die digitale Übermittlung der AU-Daten an die Krankenkasse nicht möglich ist. Für diese Patienten kommt bis auf Weiteres das Ersatzverfahren zum Einsatz, [weiterlesen]
Die Krankenkassen leiten heute schon Daten der AU an Arbeitgeber weiter (Arbeitgeberverfahren). Der Prozess wird lediglich digitalisiert. Der fachliche Inhalt zur AU bleibt unverändert.
Eine Rückholung fehlerhafter eAUs ist vorgesehen. Es gibt eine Storno-Option, die über das PVS initiiert wird. Für Details nutzen Sie hier bitte die Hilfe-Funktion ihrer Software.
Nein. Die aktuelle Umstellung betrifft lediglich das Muster 1 (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Weitere Muster sollen folgen - eine konkrete Zeitplanung liegt noch nicht vor.
Fast alle Ärzte sind auch Arbeitgeber und benötigen von ihren Mitarbeitern eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Als Arbeitgeber können Sie ab Januar 2023 die eAU-Daten über das vordefinierte Arbeitgeberverfahren bei der Krankenkasse abrufen.
Wie bisher auch können die MFA eArztbriefe und eAU vor- und nachbereiten. Die digitale Unterschrift kann nur durch den Arzt erfolgen.
Der Praxisverantwortliche haftet im Rahmen der Prozesse innerhalb seiner Praxis. Für Fehler außerhalb seiner Praxis – also die nachgelagerten Prozesse in der TI - ist die Praxis nicht verantwortlich.
Die Praxen müssen die eAU nicht an die Arbeitgeber übermitteln. Der Patient muss wie heute auch den Arbeitgeber über seine Arbeitsunfähigkeit informieren. Ab Januar 2023 soll der Arbeitgeber dann die eAU-Daten direkt bei der Krankenkasse abrufen können.