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Muss die ePA mit bestimmten Inhalten befüllt werden? (gematik)

Auf Verlangen hat der Leistungserbringer den Versicherten bei der Befüllung der elektronischen Patientenakte zu unterstützen. Die Unterstützungsleistung bezieht sich auf eine Befüllung ausschließlich mit medizinischen Daten aus der konkreten aktuellen Behandlung, sie besteht ausschließlich im aktuellen Behandlungskontext. Deshalb erfasst der [weiterlesen]

Müssen Labore/Gerätemedizin die erforderlichen Komponenten für die ePA vorhalten?

Ja. Gemäß §341 Absatz 6 gilt: „Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer haben gegenüber der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung nachzuweisen, dass sie über die für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste verfügen.“ Dies [weiterlesen]

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