5000
Wird für jedes Rezept die eGK benötigt?
Wenn die Versichertenkarte (eGK) für das Quartal eingelesen ist, können eRezepte ohne eGK ausgestellt werden (keine Veränderung zur bisherigen Lösung).
5000
Wenn die Versichertenkarte (eGK) für das Quartal eingelesen ist, können eRezepte ohne eGK ausgestellt werden (keine Veränderung zur bisherigen Lösung).
Die MFA kann vorbereiten und ausdrucken – die Signatur muss vom Arzt durchgeführt werden.
Ja, ab 2025 sollen DiGA auch über das eRezept verordnet werden können.
Die Nutzung eines Papierrezepts (als Token-Ausdruck) ist weiterhin möglich.
Nein. Derzeit gibt es keine Ausnahmeregelungen.
Eine Erstattung für neue Drucker gibt es leider nicht. Die Anschaffung neuer Drucker ist nicht zwingend erforderlich. Die KBV empfiehlt insbesondere für das eRezept einen Drucker, der mindestens in einer Auflösung von 300 dpi drucken kann. Eine geringere Auflösung oder [weiterlesen]
Für den Ausdruck des QR-Codes des eRezepts wird kein Sicherheitspapier benötigt. Sie können normales weißes Papier im Format A4 oder A5 verwenden. Die Kosten für das benötigte normale Druckerpapier trägt die Praxis.
Nein. Im Störfall greift das Ersatzverfahren (Muster 16).
Ja, das ist möglich. Benötigt wird der QR-Code, z. B. auf dem Ausdruck, die eRezept-App oder die eGK des Versicherten für den das eRezept ausgestellt worden ist.
Zunächst können eRezepte wie auch heute im Rahmen der Vereinbarungen zwischen DAV und GKV geändert werden. Sind Fehler enthalten, die in der Apotheke nicht "geändert" werden können, ist eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich. Muss eine Änderung durch den Arzt [weiterlesen]