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Ist die Übermittlung des Token (QR-Codes) mittels unverschlüsselter E-Mail erlaubt?
Nein, das ist nicht erlaubt.
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Nein, das ist nicht erlaubt.
Die Vorgehensweise hat sich zum Muster 16 nicht geändert. Das E-Rezept kann von dem Apotheker nicht geändert werden. Eine Änderung der Abgabe eines Arzneimittels bei Lieferengpässen hinsichtlich der Wirkstärke ist jedoch möglich (Abgabe von z. B. 2 x 0,5 mg [weiterlesen]
Auch in Notdienstpraxen, die bereits an die Telematik angeschlossen sind und damit die technischen Voraussetzungen erfüllen, wird die Nutzung des eRezeptes verpflichtend. Für die qualifizierte elektronische Signatur ist für die Notdienst verrichtende Ärztin bzw. den verrichtenden Arzt die Nutzung eines [weiterlesen]
Welche Rezepttypen bereits per E-Rezept funktionieren, können Sie dieser Liste entnehmen: Apothekenpflichtige Arzneimittel („Rosa Rezept“) Empfehlungen der Ärztin bzw. des Arztes („Grünes Rezept“) Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel für Kinder unter 12 Jahren Privatrezept für GKV-Versicherte („Blaues Rezept“) Hinweis: „Wunscharzneimittel“ können von Apotheken [weiterlesen]
eRezepte im Rahmen von Mehrfachverordnungen sind maximal 365 Tage lang gültig. Wird ein Rezept nicht mehr benötigt, können Leistungserbringer über ihre Softwaresysteme und Patienten mithilfe der eRezept-App die Verordnung wieder löschen. Muss etwa die Dosierung geändert werden, wird die vorherige [weiterlesen]
Nein - wer verordnet muss auch digital signieren.
Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten sind berechtigt, eRezepte auszustellen, solange die ordnungsgemäße Überwachung und Anleitung durch eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt gewährleistet ist. Die Leistungen der Ärztinnen oder Ärzte in Weiterbildung werden der weiterbildenden Person zugerechnet und diese ist für die Leistungen verantwortlich. Es ist entsprechend [weiterlesen]
Bei der Ausstellung von eRezepten sind folgende Vertretungskonstellationen zu unterscheiden: Kollegiale Vertretung (nach § 20 Musterberufsordnung): Die/der abwesende Arzt lässt sich von einem fachgleichen Kollegen/in in dessen Praxis vertreten. Die Abrechnung erfolgt über die LANR/BSNR des Vertretenden. Im Datensatz der elektronischen [weiterlesen]
Die eRezepte werden von der Arztpraxis verschlüsselt an einen zentralen Dienst übertragen, dort verschlüsselt, gespeichert und verarbeitet und wieder verschlüsselt von der Apotheke abgerufen. Damit sind die eRezepte vor unbefugtem Zugriff geschützt. Zudem können nur Personen ein eRezept abrufen, die [weiterlesen]
Ja. Alle Angaben, die bisher auf Muster 16 hinterlegt wurden, müssen auch beim eRezept hinterlegt werden.