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Wird dann für jedes Rezept die eGK benötigt?
Wenn die Versichertenkarte (eGK) für das Quartal eingelesen ist, können eRezepte ohne eGK ausgestellt werden (keine Veränderung zur bisherigen Lösung).
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Wenn die Versichertenkarte (eGK) für das Quartal eingelesen ist, können eRezepte ohne eGK ausgestellt werden (keine Veränderung zur bisherigen Lösung).
Die MFA kann vorbereiten und ausdrucken – die Signatur muss vom Arzt durchgeführt werden.
Ja, ab 2024 sollen DiGA auch über das eRezept verordnet werden können.
Die Nutzung eines Papierrezepts (als Token-Ausdruck) ist weiterhin möglich.
Nein. Derzeit gibt es keine Ausnahmeregelungen.
Eine Erstattung für neue Drucker gibt es leider nicht. Die Anschaffung neuer Drucker ist nicht zwingend erforderlich. Die KBV empfiehlt insbesondere für das eRezept einen Drucker, der mindestens in einer Auflösung von 300 dpi drucken kann. Eine geringere Auflösung oder [weiterlesen]
Seit 2022 ist es möglich, einen gesetzlichen Vertreter in der eRezept-App zu hinterlegen. Außerdem kann in diesen Fällen weiterhin Muster 16 verwendet werden.
Für den Ausdruck des QR-Codes des eRezepts wird kein Sicherheitspapier benötigt. Sie können normales weißes Papier verwenden. Die Kosten für das benötigte normale Druckerpapier trägt die Praxis.
Nein. Im Störfall greift das Ersatzverfahren (Muster 16).
Die gematik kommuniziert derzeit über Fachverbände und Fachmedien. Mit Einführung des eRezept wird mehr und mehr über verschiedenste Kanäle (soziale Medien, Mitgliederzeitschriften, etc.) Richtung der Versicherten kommuniziert.