Welche ermächtigten Ärzte und Einrichtungen laufen über die DKG-Finanzierungsvereinbarung?

(1) Die Finanzierung der bei einem Krankenhaus durch die Einführung der Telematikinfrastruktur verursachten Investitions- und Betriebskosten bezieht sich auf Organisations- bzw. Leistungsbereiche des Krankenhauses, in denen stationäre und stationsäquivalente Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 SGB V einschließlich belegärztlicher Behandlung [weiterlesen]

2021-12-17T16:45:58+01:00|

Wo beantragen KV-übergreifende überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft die Pauschalen?

Die Erstattung der Pauschalen bei KV-übergreifenden überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften erfolgt über die jeweilige zuständige KV. Liegt zum Beispiel eine Betriebsstätte in Westfalen-Lippe, so ist für die Betriebsstätte die KV Westfalen-Lippe zuständig. Für alle Betriebsstätten, die in Nordrhein liegen, erstattet die KV [weiterlesen]

2021-12-17T16:40:46+01:00|

Was ist bei Doppelzulassung bezüglich Finanzierung von mobilen Kartenlesegeräten zu beachten?

Vertragszahnärzte rechnen die Kosten für die Anbindung an die TI nach den Regelungen der vertragszahnärztlichen Versorgung ab (vgl. § 1 Absatz 4 der TI-Finanzierungsvereinbarung). Bei den Voraussetzungen für mobile Kartenterminals unterscheiden sich die Regelungen der vertragszahnärztlichen und vertragsärztlichen Versorgung jedoch [weiterlesen]

2021-12-17T16:39:34+01:00|

Wie kann ich ermitteln, wie viele Pauschalen für stationäre Kartenterminals ich erstattet bekomme?

Die Höhe der Erstattungspauschale für stationäre Kartenterminals ist abhängig von der Anzahl bzw. dem Tätigkeitsumfang der Ärzte/Psychotherapeuten, die an der jeweiligen Betriebsstätte ihren hauptsächlichen Tätigkeitsort haben. Daraus ergibt sich ein Anspruch auf die Auszahlung der Pauschale für ein Kartenterminal je [weiterlesen]

2021-12-17T16:36:23+01:00|

Eine Praxisgemeinschaft mit zwei separaten Betriebsstättennummern wollen gemeinsam einen Konnektor verwenden. Wie viele Pauschalen für den Konnektor werden erstattet?

Wenn Sie in beiden Betriebsstätten den Versichertenstammdatenabgleich durchführen, erhalten Sie für beide Betriebsstätten die Pauschale für den Konnektor. Bei den Anbietern muss bei der Anbindung einer weiteren Praxis eventuell ein kostenpflichtiges Erweiterungspaket gebucht werden.

2021-12-17T13:56:11+01:00|
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