Muss ich die erhaltenen Pauschalen zurückzahlen, wenn ich meine vertragsärztliche Tätigkeit beende oder sich die Anzahl der Ärzte in meiner Praxis verringert?

Grundsätzlich müssen keine Pauschalen zurückgezahlt werden, da Ihnen bei der Anbindung an die TI und für den laufenden Betrieb Kosten entstanden sind. Somit hatten Sie Anspruch auf die Pauschalen für die Erstausstattung und den laufenden Betrieb. Die Zahlung der Betriebskostenpauschalen [weiterlesen]

2021-12-17T13:53:30+01:00|
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