Welche Voraussetzungen gelten ab dem 1. Juli 2023?
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Auszahlung der TI-Pauschalen
Nach Beantragung der Pauschalen erhalten die Praxen einen Folgebescheid per Post. Dieser wird ca. eine Woche nach Antragsstellung versendet. In diesem Bescheid werden alle beantragten Pauschalen aufgelistet. Muster Folgebescheid Zum Ende des Quartals erhalten Praxen ein(en) Quartalskonto / [weiterlesen]
Da derzeit Privatärzte noch nicht verpflichtet sind, sich an die TI-Anzubinden, gibt es derzeit auch noch keine Finanzierung. Nach Planungen auf Bundesebene sollen mittelfristig auch Privatpatienten die TI-Anwendungen nutzen können.
(1) Die Finanzierung der bei einem Krankenhaus durch die Einführung der Telematikinfrastruktur verursachten Investitions- und Betriebskosten bezieht sich auf Organisations- bzw. Leistungsbereiche des Krankenhauses, in denen stationäre und stationsäquivalente Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 SGB V einschließlich belegärztlicher Behandlung [weiterlesen]
Dies geschieht über die DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.). Finanzierungsvereinbarung der DKG
Reisende Anästhesisten müssen sich normal an die TI anschließen. Sie erhalten nur dann die Pauschale für ein mobiles Kartenterminal, wenn sie mindestens drei Haus- oder Heimbesuche durchführen.
Die Erstattung der Pauschalen bei KV-übergreifenden überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften erfolgt über die jeweilige zuständige KV. Liegt zum Beispiel eine Betriebsstätte in Westfalen-Lippe, so ist für die Betriebsstätte die KV Westfalen-Lippe zuständig. Für alle Betriebsstätten, die in Nordrhein liegen, erstattet die KV [weiterlesen]
MVZ und Notfallambulanzen werden über die KVen finanziert. Die bereits dargestellte Einigung auf eine eindeutige Erstattungsregelung, die auf einer überprüfbaren Rechtsgrundlage basiert, wurde in der DKG-TI-Vereinbarung übernommen. Demnach werden MVZs, Einrichtungen nach § 311 SGB V und Notfallambulanzen nach § [weiterlesen]