Was ist bei Doppelzulassung bezüglich Finanzierung von mobilen Kartenlesegeräten zu beachten?
Vertragszahnärzte rechnen die Kosten für die Anbindung an die TI nach den Regelungen der vertragszahnärztlichen Versorgung ab (vgl. § 1 Absatz 4 der TI-Finanzierungsvereinbarung). Bei den Voraussetzungen für mobile Kartenterminals unterscheiden sich die Regelungen der vertragszahnärztlichen und vertragsärztlichen Versorgung jedoch [weiterlesen]