Was ist bei Doppelzulassung bezüglich Finanzierung von mobilen Kartenlesegeräten zu beachten?

Vertragszahnärzte rechnen die Kosten für die Anbindung an die TI nach den Regelungen der vertragszahnärztlichen Versorgung ab (vgl. § 1 Absatz 4 der TI-Finanzierungsvereinbarung). Bei den Voraussetzungen für mobile Kartenterminals unterscheiden sich die Regelungen der vertragszahnärztlichen und vertragsärztlichen Versorgung jedoch [weiterlesen]

2021-12-17T16:39:34+01:00|

Wie kann ich ermitteln, wie viele Pauschalen für stationäre Kartenterminals ich erstattet bekomme?

Die Höhe der Erstattungspauschale für stationäre Kartenterminals ist abhängig von der Anzahl bzw. dem Tätigkeitsumfang der Ärzte/Psychotherapeuten, die an der jeweiligen Betriebsstätte ihren hauptsächlichen Tätigkeitsort haben. Daraus ergibt sich ein Anspruch auf die Auszahlung der Pauschale für ein Kartenterminal je [weiterlesen]

2021-12-17T16:36:23+01:00|

Eine Praxisgemeinschaft mit zwei separaten Betriebsstättennummern wollen gemeinsam einen Konnektor verwenden. Wie viele Pauschalen für den Konnektor werden erstattet?

Wenn Sie in beiden Betriebsstätten den Versichertenstammdatenabgleich durchführen, erhalten Sie für beide Betriebsstätten die Pauschale für den Konnektor. Bei den Anbietern muss bei der Anbindung einer weiteren Praxis eventuell ein kostenpflichtiges Erweiterungspaket gebucht werden.

2021-12-17T13:56:11+01:00|

Muss ich die erhaltenen Pauschalen zurückzahlen, wenn ich meine vertragsärztliche Tätigkeit beende oder sich die Anzahl der Ärzte in meiner Praxis verringert?

Grundsätzlich müssen keine Pauschalen zurückgezahlt werden, da Ihnen bei der Anbindung an die TI und für den laufenden Betrieb Kosten entstanden sind. Somit hatten Sie Anspruch auf die Pauschalen für die Erstausstattung und den laufenden Betrieb. Die Zahlung der Betriebskostenpauschalen [weiterlesen]

2021-12-17T13:53:30+01:00|
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