TI-Anwendungen
Ist die Übermittlung des Token (QR-Codes) mittels unverschlüsselter E-Mail erlaubt?
Nein, das ist nicht erlaubt.
TI-Anwendungen
Nein, das ist nicht erlaubt.
Die Vorgehensweise hat sich zum Muster 16 nicht geändert. Das E-Rezept kann von dem Apotheker nicht geändert werden. Eine Änderung der Abgabe eines Arzneimittels bei Lieferengpässen hinsichtlich der Wirkstärke ist jedoch möglich (Abgabe von z. B. 2 x 0,5 mg [weiterlesen]
Auch in Notdienstpraxen, die bereits an die Telematik angeschlossen sind und damit die technischen Voraussetzungen erfüllen, wird die Nutzung des eRezeptes verpflichtend. Für die qualifizierte elektronische Signatur ist für die Notdienst verrichtende Ärztin bzw. den verrichtenden Arzt die Nutzung eines [weiterlesen]
Welche Rezepttypen bereits per E-Rezept funktionieren, können Sie dieser Liste entnehmen: Apothekenpflichtige Arzneimittel („Rosa Rezept“) Empfehlungen der Ärztin bzw. des Arztes („Grünes Rezept“) Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel für Kinder unter 12 Jahren Privatrezept für GKV-Versicherte („Blaues Rezept“) Hinweis: „Wunscharzneimittel“ können von Apotheken [weiterlesen]
Handelt es sich bei der eAU-ausstellenden Person um einen Weiterbildungsassistenten, ist es ggf. erforderlich, den zur Weiterbildung befugten Vertragsarzt zu hinterlegen. Aus diesem Grund bietet die eAU die Möglichkeit neben der Person, welche die AU-Bescheinigung ausstellt, auch zusätzlich eine für [weiterlesen]
eRezepte im Rahmen von Mehrfachverordnungen sind maximal 365 Tage lang gültig. Wird ein Rezept nicht mehr benötigt, können Leistungserbringer über ihre Softwaresysteme und Patienten mithilfe der eRezept-App die Verordnung wieder löschen. Muss etwa die Dosierung geändert werden, wird die vorherige [weiterlesen]
Für den Fall einer technischen Störung/Ausfall Ihres PVS sollten Sie sich einen Satz eAU-Stylesheets als Blankokopiervorlage ausdrucken und abheften. eAUs können im Notfall auch handschriftlich ausgestellt (dreifache Ausfertigung) und dem Patienten mitgegeben werden. So sind Sie bei Ausfall Ihres PVS [weiterlesen]
Es besteht derzeit keine gesetzliche Pflicht für nichtärztlichen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen zum Einsatz der TI-Anwendung eMP.
Es besteht derzeit keine gesetzliche Pflicht für nichtärztlichen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen zum Einsatz der TI-Anwendung NFDM.
Um die Sicherheit des Konnektors zu gewährlisten, ist es erforderlich alle zur Verfügung gestellten Updates, zeitnah einzuspielen. Dies gilt somit auch für das PTV5 Update. Des Weiteren beinhaltet das Update die technische Grundlage für die Nutzung der elektronischen Patientenakte in [weiterlesen]