TI-Anwendungen
Was gilt beim eRezept Ersatzverfahren?
Die Ausstellung von eRezepten ist nicht möglich, sofern die Daten des Versicherten im Ersatzverfahren nach Anlage 4a BMV-Ä aufgenommen wurden und die Versichertennummer nicht bekannt ist.
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Die Ausstellung von eRezepten ist nicht möglich, sofern die Daten des Versicherten im Ersatzverfahren nach Anlage 4a BMV-Ä aufgenommen wurden und die Versichertennummer nicht bekannt ist.
Ja, eRezepte können unter Wahrung der ärztlichen Sorgfaltspflicht im Einzelfall auch in Videosprechstunden ausgestellt werden.
Falsche Krankenversicherung Manchmal kommt es vor, dass ein Patient nicht mehr bei der Praxis bekannten Krankenkasse versichert ist, über die eine eAU ausgestellt wurde. Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ist leider nicht immer aktualisiert, sodass dieser Umstand nicht zwingend beim Einlesen der [weiterlesen]
Nachdem der Versand einer eAU an die Krankenkasse stattgefunden hat, erhält die Praxis im Gegenzug entweder eine Empfangsbestätigung oder eine entsprechende Fehlermeldung. Somit kann nachvollzogen werden, ob der eAU-Versand erfolgreich war oder nicht. Eine allgemeine Regelung zur Aufbewahrungsfrist dieser Empfangsbestätigungen [weiterlesen]
Wenn Sie in Ihrer Testabrechnung (KVNO-Portal/ KV-Connect), im Regelwerksprotokoll eine Fehlermeldung zu KIM-Systemvoraussetzungen erhalten, müssen Sie die Genehmigung für die abrechenbaren Leistungen und die Förderung für KIM über das KVNO-Portal unter„Services“ -> „Förderantrag Telematik“ beantragen. Hierzu benötigen Sie Ihre KIM-Adresse, [weiterlesen]
Die eRezepte werden von der Arztpraxis verschlüsselt an einen zentralen Dienst übertragen, dort verschlüsselt, gespeichert und verarbeitet und wieder verschlüsselt von der Apotheke abgerufen. Damit sind die eRezepte vor unbefugtem Zugriff geschützt. Zudem können nur Personen ein eRezept abrufen, die [weiterlesen]
Ja. Alle Angaben, die bisher auf Muster 16 hinterlegt wurden, müssen auch beim eRezept hinterlegt werden.
Für die ePA 2.0 wird das PTV5 Update benötigt, welches auch die Nutzung der MIO´s enthält. Alle Konnektoren haben eine Zulassung für dieses Update erhalten, die Auslieferung des Updates wird im Laufe Q1/2022 erwartet.
Laut Spezifikation der gematik können folgende Dateiformate in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden: PDF JPEG PNG TIFF text/plain text/rtf XML HL7-V3 PKCS7-mime FHIR+XML
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Antwort (Ziffer 1) darf der primär zugriffsberechtigte Arzt bzw. Facharzt einen Zugriff auf den Weiterbildungsassistenten delegieren. Im Rahmen einer dem weiterbildungsbefugten Arzt bzw. Facharzt erteilten Zugriffsberechtigung darf der Weiterbildungsassistent auf Daten in der ePA durch Nutzung [weiterlesen]