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Wie hat der Leistungserbringer zu reagieren, wenn ihm der Versicherte eine Einsicht in die ePA verweigert? (gematik)
Wenn der Versicherte dem Leistungserbringer eine Einsicht in die ePA verweigert, muss der Leistungserbringer dies akzeptieren. Der Leistungserbringer sollte den Versicherten auf die möglichen negativen Folgen und Nachteile für die zukünftige Versorgung und der unsicheren Informationsgrundlage für die Anamnese, einer [weiterlesen]