Wie hat der Leistungserbringer auf den Wunsch des Versicherten nach einer Löschung von Inhalten der ePA zu reagieren? (gematik)
Der Leistungserbringer muss dem Wunsch des Versicherten nachkommen. Vorher muss er ihn aber darauf hinweisen, dass ein Löschen im Hinblick auf die aktuelle und / oder zukünftige Versorgung nachteilige Folgen haben kann. Ein solcher Hinweis sollte dokumentiert werden. Hinweis der [weiterlesen]