Dürfen nur Fachärzte Informationen in die ePA stellen bzw. löschen oder auch Weiterbildungsassistenten mit eigenem HBA? (gematik)
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Antwort (Ziffer 1) darf der primär zugriffsberechtigte Arzt bzw. Facharzt einen Zugriff auf den Weiterbildungsassistenten delegieren. Im Rahmen einer dem weiterbildungsbefugten Arzt bzw. Facharzt erteilten Zugriffsberechtigung darf der Weiterbildungsassistent auf Daten in der ePA durch Nutzung [weiterlesen]