Darf der Leistungserbringer Aufgaben an sein Personal im Zusammenhang mit der Befüllung delegieren? Falls ja, welche? (gematik)
Die Auswahl der Daten, die für eine Befüllung überhaupt in Betracht kommen, setzt eine Bewertung der Relevanz für die aktuelle und / oder die zukünftige medizinische Versorgung des Versicherten voraus. Die Beurteilung der Versorgungsrelevanz darf nicht auf nicht-ärztliches Personal delegiert [weiterlesen]